Eine defekte Waschmaschine zum Beispiel kann einen großem Schaden anrichten, und lebt man allein in einer Wohnung springt in der Regel die persönliche Hausratversicherung ein. Aber wie funktioniert ein solcher Versicherungsschutz innerhalb einer Wohngemeinschaft?
Hauptmieter vs. Untermieter
Zuerst ist es wichtig, wer genau als Mieter im Mietvertrag deklariert ist. Es gibt die Möglichkeit, dass alle WG-Bewohner im Vertrag stehen, oder dass es einen Hauptmieter gibt, wobei die anderen Bewohner als Untermieter in der Wohnung leben. Im ersten Fall können auch nur alle Bewohner gemeinsam den Mietvertrag kündigen und alle können für eventuelle Schäden belangt werden. Aber gerade bei Studenten-WGs ist dieses unflexible Mietverhältnis eher die Ausnahme, denn der Wechsel von Mitbewohner stellt für das Studentendasein in einer WG keine Seltenheit dar. Somit steht der Hauptmieter in der Verantwortung, wenn es um Schadensregulierung geht.
Hausratversicherung in der WG

Wie versichert man sich richtig in einer WG?
Das Leben in einer Wohngemeinschaft erfreut sich sowohl bei Studenten als auch bei Senioren steigender Beliebtheit. Hierbei geht es neben der Kostenersparnis auch um die sozialstiftende Komponente des gemeinsamen Wohnens. Aber welches WG-Mitglied ist verantwortlich, wenn Schäden entstehen?

Die Versicherung kostspieliger Gegenstände innerhalb der Wohnung übernimmt generell eine Hausratversicherung. Aber gibt es wie oben beschrieben nur einen Hauptmieter für Räumlichkeiten einer WG, dann umschließt die durch ihn abgeschlossene Versicherung nicht die Gegenstände der Untermieter. Diese müssten sich in diesem Fall selbst versichern. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Haushalt noch über die elterliche Versicherungspolice mitzuversichern. Hierfür ist es wichtig, dass das Studentendomizil als Zweitwohnsitz angemeldet wird.
Eine solche Außenversicherung greift aber nur in einem bestimmten Versicherungsrahmen, welcher in der Regel prozentual zur Versicherungssumme der Eltern berechnet wird. Aber sollte das studentische Hab und Gut diesen Betrag nicht überschreiten, ist dies die einfachste Versicherungsmethode für WG-Untermieter. Insofern alle Bewohner im Mietvertrag stehen kann sich die gesamte Wohngemeinschaft über eine Police absichern, dies geschieht meist im Rahmen einer speziellen Familienversicherung.
Haftpflichtschutz in der WG

Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden an fremdem Eigentum verursacht hat. Diese Versicherung ist für jeden sinnvoll, denn ein hoher Schaden kann schnell entstehen und stellt im Zweifelsfall gerade für junge Leute eine große Belastung dar. Es reicht schon aus, wenn das abgestellte Fahrrad gegen ein parkendes Auto fällt. Auch gibt es oft die Möglichkeit der Mitversicherung über das Elternhaus. Auch für zusammenlebende Paare - ob verheiratet oder nicht - gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung - hier muss man nur beachten, dass man keine Schadensersatzforderung gegenüber dem Partner erheben kann.
Gut versichert durchs Leben - die wichtigsten Versicherungen für jedes Alter