Unfallversicherung: Kein Schutz in Raucherpausen
Dass Rauchen der Gesundheit schadet, sollte wohl den meisten Menschen klar sein. Allerdings kann es auch ganz erheblich dem Geldbeutel schaden: Denn wenn ein Arbeitnehmer während seiner Raucherpause verunglückt, muss die Unfallversicherung den Schaden nicht übernehmen.
Der Grund: In Raucherpausen besteht kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter "Bremen" des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. unter Hinweis auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 5. Februar 2013 (AZ: S 68 U 577/12).
In dem Fall ging eine Pflegehelferin wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots zum Rauchen vor die Tür. Auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stieß sie mit einem Mitarbeiter zusammen, der bei dem Zusammenstoß einen Wassereimer verschüttete. Die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Die Klägerin wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkennen lassen, da sie am Arbeitsplatz gestürzt sei. Doch die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Die Pflegehelferin erhob daraufhin Klage.
Raucherpausen sind keine berufliche Tätigkeit
Doch auch das Sozialgericht erkannte den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an. Nach Meinung der Richter habe das Rauchen nichts mit der Arbeit zu tun. Es bestehe auch keine Vergleichbarkeit mit der Nahrungsaufnahme, da diese zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft diene. Der Weg zur Kantine sei darum versichert. Beim Rauchen handele es sich jedoch um eine Handlung aus dem persönlichen Lebensbereich. Die suchtbedingte Zufuhr von Nikotin könne auch ohne Raucherpause, zum Beispiel mit Nikotinpflastern, erreicht werden.
Selbst wenn der Arbeitnehmer einen Raucherraum oder eine Raucherecke einrichten würde, sieht das Gericht den Unfallversicherungsschutz laut ChannelPartner als nicht gegeben an. Denn entscheidend bei einem Arbeitsunfall sei der betriebliche Zusammenhang, der beim Rauchen eben nicht vorliegt.
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